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   VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489   

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https://dejure.org/2017,4418
VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489 (https://dejure.org/2017,4418)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2017 - 16a DS 16.2489 (https://dejure.org/2017,4418)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 16a DS 16.2489 (https://dejure.org/2017,4418)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 39, Art. 61
    Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen wegen Untreue zu Lasten der Gemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Dienstenthebung sowie der Einbehaltung von Bezügen; Übernahme einer persönlichen Steuerschuld aus der finanziellen Abgeltung von Erholungsurlaub durch die Gemeinde

  • rewis.io

    Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen wegen Untreue zu Lasten der Gemeinde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayDG Art. 39; BayDG Art. 61
    Disziplinarrecht; Verwaltungsrat (BesGr A 13); Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Bezügen; Untreue zu Lasten der Gemeinde; Erheblicher Schaden; Milderungsgrund; vorläufige Dienstenthebung; Untreue

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Dienstenthebung sowie der Einbehaltung von Bezügen; Übernahme einer persönlichen Steuerschuld aus der finanziellen Abgeltung von Erholungsurlaub durch die Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 704
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
    Schwerwiegende Vorsatzstraftaten bewirken generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 13).

    Begeht ein Beamter eine Straftat, für die das Strafgesetzbuch als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht - hier sind es nach §§ 266 Abs. 1 und 2, 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 StGB bis zu zehn Jahre -, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme daher bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O. Rn. 20).

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
    Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen worden ist, ist auch bei innerdienstlich begangenen Straftaten auf den gesetzlich bestimmten Strafrahmen zurückzugreifen (BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 2 B 24.16 - juris Rn. 14).

    Das Disziplinargericht hat vielmehr in der originär dienstrechtlichen Bemessungsentscheidung eigenständig und ohne Bindung an strafrechtliche Bemessungserwägungen zu entscheiden, ob der Beamte durch das innerdienstlich begangene Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren hat und deshalb aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen ist (BVerwG, B.v. 5.7.2016 a.a.O. Rn. 13-16), was vorliegend nach dem oben Ausgeführten voraussichtlich zu bejahen ist.

  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 16a DS 09.2359

    Beschwerde gegen eine Entscheidung nach Art. 61 BayDG

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
    Nachweise zu seinen Ausgaben hat der Antragsteller auch im Beschwerdeverfahren nicht vorgelegt, was zu seinen Lasten geht (BayVGH, B.v. 11.3.2010 - 16a DS 09.2359 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 06.05.2015 - 2 B 19.14

    Höhe des Gesamtschadens ist selbständiger disziplinarischer Erschwerungsgrund;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
    Erschwernisgründe können sich beispielsweise aus der Anzahl und Häufigkeit der Taten, der Höhe des verursachten Schadens und der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse ergeben (BVerwG, B.v. 6.5.2015 - 2 B 19.14 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 16a DS 13.706

    Bürgermeister aus dem Landkreis München bleibt vorläufig des Dienstes enthoben

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
    Hinsichtlich des dem Beamten zur Last gelegten Dienstvergehens genügt die Feststellung, dass er dieses mit einem hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit begangen hat; nicht erforderlich ist, dass es bereits in vollem Umfang nachgewiesen ist (BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 16a DS 13.706 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 05.04.2013 - 2 B 79.11

    Gesetzliche Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die disziplinarische

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
    Die langjährige Beachtung der Dienstpflichten ist - selbst bei überdurchschnittlichen Leistungen - für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, schwerwiegende Pflichtverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, B.v. 5.4.2013 - 2 B 79.11 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 3 ZB 08.2979

    Beamtenrecht; Versetzung; Fürsorgepflichtverletzung; Schadensersatz;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
    Ob die Vorwürfe zutreffen, ist im Straf- bzw. Disziplinarverfahren zu klären (BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 3 ZB 08.2979 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 2 B 26.07

    Divergenzrüge im Disziplinarrecht hinsichtlich einer Aberkennung des Ruhegehalts

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
    Ein Absehen von der Höchstmaßnahme käme allenfalls dann in Betracht, wenn der Antragsteller durch freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung von seinen Taten abgerückt wäre (BVerwG, B.v. 28.8.2007 - 2 B 26.07 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 24.01.2001 - 16 D 99.1734
    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
    Missbraucht er seine Stellung, um sich einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen, ist sein weiterer Verbleib im Dienst der Gemeinde weder dem Dienstherrn noch der Allgemeinheit zuzumuten (BayVGH, U.v. 24.1.2001 - 16 D 99.1734 - juris Rn. 101).
  • VGH Bayern, 22.07.2020 - 16a D 18.1918

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen unerlaubter Verwendung dienstlicher Tankkarten

    Ein Absehen von der Höchstmaßnahme käme allenfalls dann in Betracht, wenn der Beklagte durch freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung von seinen Taten abgerückt wäre (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 28.10.2019 - 16a DS 19.1720

    Vorläufige Suspendierung des Regensburger Oberbürgermeisters ist rechtmäßig

    Ist zumindest ebenso wahrscheinlich, dass von der Höchstmaßnahme abgesehen wird, ist die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung offen und damit von ernstlichen Zweifel gemäß Art. 61 Abs. 2 BayDG auszugehen (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 4; Conrad in Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: August 2018, Art. 61 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu

    Die spätere Einräumung des Fehlverhaltens und die Wiedergutmachung des Schadens durch Erstattung des Betrages nach der Entdeckung, wozu der Beamte ohnehin zivil- und beamtenrechtlich verpflichtet ist, stellt keinen beachtlichen Milderungsgrund dar (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 29.8.2001 - 1 D 8.00 - juris Rn. 69; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: Aug. 2019, MatR/II, Rn. 324d).
  • VG Regensburg, 19.10.2020 - RN 10A DK 19.32

    Teilnahme des Bürgermeisters an einer Ausschreibung als Unternehmer als

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht eine Veruntreuung gemeindlicher Gelder in Höhe von 19.954,40 EUR bereits für sich genommen als geeignet an, die Prognose der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu rechtfertigen (vgl. BayVGH vom 31.01.2017 Az. 16a DS 16.2489).
  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 18.1764

    Disziplinarmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue betreffend

    Die spätere Einräumung des Fehlverhaltens und die Wiedergutmachung des Schadens durch Erstattung des Betrages nach der Entdeckung stellt keinen beachtlichen Milderungsgrund dar (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 11; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: Aug. 2019, MatR/II, Rn. 324d).
  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302

    Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28

    Jedoch stellt die erst nach Entdeckung der Tat erfolgte Einräumung des Fehlverhaltens, sein Schuldanerkenntnis und Tilgungsversprechen sowie die letztlich vorgenommene Wiedergutmachung des Schadens durch Erstattung des Betrages, wozu der Beamte ohnehin zivil- und beamtenrechtlich verpflichtet ist, bei der hier vorliegenden Kernpflichtverletzung keinen beachtlichen Milderungsgrund dar (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 29.8.2001- 1 D 8.00 - juris Rn. 69; Zängl, a.a.O., MatR/II, Rn. 324d).
  • VG Regensburg, 09.07.2018 - RO 10 DK 17.542

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Untreue zu Lasten des Dienstherrn

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die hiergegen gerichtete Beschwerde mit Beschluss vom 31. Januar 2017 zurück (Az. 16a DS 16.2489).
  • VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.2136

    Disziplinarrecht - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis inner- und

    Demgegenüber stellt jedoch die erst nach Entdeckung der Tat erfolgte Einräumung der Straftaten sowie die letztlich vorgenommene Wiedergutmachung des Schadens durch Erstattung des Betrages, wozu der Beamte ohnehin zivil- und beamtenrechtlich verpflichtet ist, keinen beachtlichen Milderungsgrund dar (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 29.8.2001- 1 D 8.00 - juris Rn. 69; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: August 2021, MatR/II, Rn. 324d).
  • VGH Bayern, 11.05.2021 - 16a DS 21.1061

    Disziplinarverfahren gegen einen Lehrer wegen des Besitzes und des Verbreitens

    Diese Prognose ist anhand einer summarischen Prüfung im Eilverfahren vorzunehmen, wobei die Wahrscheinlichkeit der Verhängung der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme bzw. der genannten strafrechtlichen Verurteilung betrachtet werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 4; Conrad in Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: August 2020, Art. 61 BayDG Rn. 6).
  • VGH Bayern, 21.09.2022 - 16a D 20.885

    Aberkennung des Ruhegehalts, Leitender Regierungsdirektor (Besoldungsgruppe A

    Die spätere Einräumung des Fehlverhaltens nach der Entdeckung der Tat stellt keinen beachtlichen Milderungsgrund dar (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 29.8.2001 - 1 D 8.00 - juris Rn. 69; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: Aug. 2021, MatR/II, Rn. 324d).
  • VG Regensburg, 08.10.2019 - RN 10A DS 19.1669

    Vorläufige Dienstenthebung eines ersten Bürgermeisters

  • VGH Bayern, 15.01.2020 - 16a D 18.811

    Disziplinarmaß bei Verstoß gegen Prüfungsrecht im schriftlichen Abitur

  • VG München, 08.02.2018 - M 19L DA 17.6048

    Vorläufige Dienstenthebung eines "Reichsbürgers"

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